Steuerberatung in Münster & Reichshof

Ihr Steuerberater in Münster – Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mandanten. Einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Steuerberater Münster

Steuerberater in Münster & Reichshof

Wir sind eine mittelständische Prüfungs- und Beratungsgesellschaft mit Standorten in Münster und Reichshof.

Die steuerlichen Rahmenbedingungen unterliegen einem ständigen Wandel. Ebenso können sich Ihre persönlichen und unternehmerischen Pläne und Verhältnisse ändern. Eine umfassende und seriöse Steuerberatung berücksichtigt all diese Aspekte. Mit unserem Expertenteam, bestehend aus Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und engagierten Mitarbeiterinnen lösen wir als Steuerberatung aus Münster und Reichshof komplexe Problemstellungen und sichern unseren Mandanten ein hohes Maß an persönlicher und fachlicher Erreichbarkeit.

In unserer Abteilung Steuerberatung bieten wir Ihnen folgende Leistungen an:

  • Erstellung der laufenden Lohn- und Finanzbuchhaltung
  • Erstellung von handelsrechtlichen und steuerlichen Jahresabschlüsse sowie Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Erstellung von Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Anfertigung von Steuererklärungen aller Art
  • Prüfung von Steuerbescheide
  • Begleitung von Betriebsprüfungen
  • Gründungsberatung
  • Gestaltungsberatung
  • Vertretung vor den Finanzbehörden
  • Erstellung von steuerlichen Gutachten
  • Beratung im Zusammenhang mit Tax Compliance Management Systemen (TCMS)
  • Bewertung Ihres Unternehmens

Das Team unserer steuerlichen Beratungsstelle in Münster und in Reichshof beantwortet Ihnen alle Fragen, die das deutsche Steuerrecht betreffen.

Steuerberater in Münster und Reichshof – Wir fertigen für Sie alle laufenden betrieblichen Steuererklärungen – Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer sowie Ihre privaten Steuererklärungen. Selbstverständlich prüfen wir sämtliche Steuerbescheide und vertreten Ihre Interessen vor der Finanzverwaltung, bei Betriebsprüfungen und vor den Finanzgerichten.

Finanzbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung erfolgt mit Hilfe von DATEV, sie ist die Grundlage für:

  • den Jahresabschluss,
  • die Steuerberatung und
  • die betriebswirtschaftliche Beratung.

Eine solide, zeitnahe Buchhaltung ist wichtig, um den Unternehmenserfolg und Steuern zu optimieren. Die Entwicklung Ihres Unternehmens kann hierdurch jederzeit genau verfolgt werden. Bei der Bearbeitung Ihrer Belege kontrollieren wir die umsatzsteuerlich relevanten Daten und schützen Sie vor zu geringen Umsatzsteuererstattungen. Auf Wunsch können wir Ihre Buchhaltung digitalisieren (DATEV Unternehmen online) und die Ergebnisse digital zur Verfügung stellen, so dass Sie jederzeit von jedem Ort bequem darauf zugreifen können. Auswertungen erhalten Sie schnell und zuverlässig.

Lohn- und Gehaltsabrechnung

Wir bieten Ihnen einen kompletten Service für die Lohn- und Gehaltsabrechnungen Ihres Unternehmens. Wir erstellen Ihre Lohnabrechnungen in höchster Qualität, kompetent und schnell und erledigen alle Berichtspflichten an die Sozialversicherungsträger. Wir nutzen modernste Software  und können Ihnen alle Daten digital zur Verfügung stellen. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Nettolohnoptimierung.

Wenn Sie Ihre Lohnbuchhaltung an uns übertragen, erhalten Sie einen festen Ansprechpartner.

Jahresabschluss

Wir fertigen den Jahresabschluss auf Basis der von uns erstellten oder Ihrer eigenen Buchführung an. Alle handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften werden von uns verlässlich beachtet. Der Jahresabschluss wird jedes Jahr zu Ihrem Wunschtermin erstellt. Wir erstellen auch Eröffnungsbilanzen, Zwischenbilanzen, Ergänzungsbilanzen und Sonderbilanzen sowie Einnahmen-Überschussrechnungen für Sie.

Auf Wunsch erhalten Sie einen zusätzlichen Erläuterungsbericht zum Jahresabschluss, mit dem Sie Ihr Unternehmen besonders effektiv präsentieren.

Darüber hinaus erstellen wir auch Konzernabschlüsse.

Tax Compliance Management System (TCMS)

Für Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen ist es praktisch unerlässlich, ein Tax Compliance Management Systems (innerbetriebliches Kontrollsystem für Steuern) zu haben, da bei den Finanzbehörden eine gewisse Erwartungshaltung entstanden ist. Hat der Steuerpflichtige ein solches Kontrollsystem eingerichtet, kann dies ggf. ein Indiz darstellen, welches bei Fehlern gegen das Vorliegen von Vorsatz oder Leichtfertigkeit sprechen kann. Entscheidend für dessen Erfolg ist, dass es sich um ein „angemessenes“ System handelt, das sowohl die Unternehmensgröße, als auch den Unternehmensgegenstand und die entsprechende Risikolage widerspiegelt. Wir beraten Sie gerne im Rahmen der Einführung eines Tax Compliance Management System oder übernehmen die Überwachung des Systems für Sie.

Sonstige Beratungsleistungen

Unsere Beratungsleistungen beziehen sich auf alle Fragen des Bilanzrechts und der Ausnutzung bilanzieller Wahlrechte und Gestaltungsspielräume. Unser Beratungskonzept wird durch betriebswirtschaftliche Beratungen abgerundet, diese sind die Voraussetzung für unternehmerischen Erfolg.

Unternehmerisch bedeutende Entscheidungen und private Vermögensentscheidungen ziehen meist steuerliche Auswirkungen nach sich. Wir betrachten unterschiedliche Szenarien und finden die steueroptimale Lösung für Sie, die wir dann auch beratend begleiten und Sie bei der Umsetzung unterstützen. Wir beraten sie gerne, beispielsweise bei der steueroptimalen Rechtsformwahl oder einem Steuerbelastungsvergleich zum Beispiel bei Investitionen. Gerne erstellen wir gutachterliche Stellungnahmen zu handelsrechtlichen oder steuerrechtlichen Sachverhalten.

Kostenloses Erstgespräch

Wir bieten Ihnen ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch an und klären mit Ihnen Ihre Fragen, die für Sie für die Entscheidung für einen Steuerberater relevant sind; insbesondere mit welchem Preis Sie für unsere Leistungen können rechnen. Wir freuen uns aus Sie! Sprechen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin.

Sie wollen zu uns wechseln?

Wir informieren Ihren bisherigen Steuerberater für Sie und übernehmen Ihre Unterlagen von ihm. Das Finanzamt erhält eine Vollmacht für unser Büro, die wir für Sie vorbereiten. Die Vollmachten für Ihren alten Steuerberater werden widerrufen. Die Berufsangehörigen sind verpflichtet, eine reibungslose

Leistung

Beschreibung

Erstellung von Steuererklärungen

Private und betriebliche Steuererklärungen aller Art

Erstellung von Abschlüssen und sonstigen Finanzinformationen sowie sonstigen nicht finanziellen Informationen

Erstellung von Abschlüssen nach IDW S 7 bzw. ISRS 4410 nach folgenden Arten:

  • Erstellung ohne Beurteilung
  • Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung mit umfassenden Beurteilungen

Begleitung von Betriebsprüfungen

Unterstützung im Rahmen von Betriebsprüfungen

Finanzbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre Finanzbuchhaltung und nutzen u.a. die Systeme Unternehmen Online sowie Kontoauszugsmanager

Lohnbuchhaltung

Wir übernehmen Ihre Lohnbuchhaltung

Umsatzsteuer

Abgabe Umsatzsteuervoranmeldung und Umsatzsteuererklärung

Gestaltungsberatung

Umfassende Beratung steuerlicher Vor- und Nachteile

Beratung der öffentlichen Hand

Steuerliche Beratung für Körperschaften und Unternehmen der öffentlichen Hand

Beratung von Non-Profit Organisationen

Steuerliche Beratung für gemeinnützige Organisationen

Weitere Leistungen

Hinsichtlich weiterer Leistungen können Sie uns gerne ansprechen.

Steuerberater Münster – Wir helfen Ihnen persönlich

Team Kanzlei WTL