Wirtschaftsprüfer in Münster & Reichshof

Wir verstehen uns als Dienstleister für unsere Mandanten. Einen Auszug aus unserem Leistungsspektrum können Sie der folgenden Übersicht entnehmen.

Wirtschaftsprüfer Münster

Wirtschaftsprüfer Münster & Reichshof – Der Schwerpunkt unserer Tätigkeiten liegt in der Beratung und Prüfung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunalen Eigenbetrieben und Eigengesellschaften, gemeinnützigen Organisationen und mittelständischen Unternehmen in verschiedenen Rechtsformen. Derzeit betreuen wir zahlreiche Kommunen u. a. auf dem Gebiet des NKF sowie deren Eigenbetriebe, Eigengesellschaften und Anstalten öffentlichen Rechts sowie öffentliche Unternehmen, Vereine, gemeinnützige GmbHs und mittelständische Unternehmen (Personen- und Kapitalgesellschaften) sowie Unternehmern.

Zu unseren Haupttätigkeiten gehören:

  • Freiwillige Abschlussprüfungen
  • Gesetzliche Abschlussprüfung
  • Prüferischen Durchsichten
  • Konzern- bzw. Gesamtabschlussprüfungen
  • Prüfung / Beurteilung des Internen Kontrollsystems (IKS)
  • Prüfung / Beurteilung des Tax Compliance Management Systems (TCMS)
  • Erstellungen von Jahresabschlüssen nach IDW S 7 nach folgenden Arten:
    • Erstellung ohne Beurteilung
    • Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
    • Erstellung mit umfassenden Beurteilungen

Unsere Leistungen

Unser Team Wirtschaftsprüfung führt alle betriebswirtschaftlichen Prüfungen auf gesetzlicher und freiwilliger Grundlage durch. Im Rahmen der Prüfung und Beratung verfolgen wir einen ganzheitlichen Ansatz. Aus den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen leiten wir konkrete Handlungsempfehlungen und Verbesserungsvorschläge ab. Neben den Berufsträgern sind hoch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den jeweiligen Mandaten zugeordnet. Unsere Mandanten werden neben der Prüfung von festen Teams steuerlich und betriebswirtschaftlich beraten. Wir stehen unseren Mandanten selbstverständlich kurzfristig jederzeit zur Verfügung.

Unsere Jahresabschlussprüfungen basieren auf einem risikobewussten Prüfungsansatz, denen eine sachliche, zeitliche und personelle Planung der Prüfungen vorangeht. Wir verfolgen damit die Ziele und die Durchführung der Prüfung kostenoptimal zu gestalten und gleichzeitig den höchsten berufsständischen Qualitätsanforderungen gerecht zu werden.

Wir haben bei der Prüfung Ihres Unternehmens immer gleichzeitig die Steueroptimierung im Blick, denn alle in der Wirtschaftsprüfung tätigen Mitarbeiter sind auch Steuerexperten.

Auch außerhalb der Prüfungszeit bleiben wir im Gespräch. So wird sichergestellt, dass bilanzielle Fachfragen rechtzeitig erkannt und gelöst werden.

Qualitätssicherung

Die WTL Weber Thönes Linden GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft hat gegenüber der Wirtschaftsprüferkammer Berlin die Tätigkeit als gesetzlicher Abschlussprüfer angezeigt und ist im Hinblick auf das Qualitätskontrollsystem mit einer Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer Berlin nach § 57a Absatz 6 Satz 7 WPO zertifiziert. Darüber hinaus sind wir als Prüfer für Qualitätskontrolle registriert. Wir unterziehen uns regelmäßigen Qualitätskontrollen durch externe Wirtschaftsprüfer, verwenden modernste Prüfungstechniken und setzen fundierte Qualitätssicherungssysteme ein, um unseren hohen Qualitätsstandard zu garantieren.

Leistung

Beschreibung

Jahres- und Konzernabschlussprüfung

Prüfung von Jahres-/Konzernabschlüssen nach z.B. HGB IFRS, GO NRW, GemHVO NRW/KomHVO NRW, EigVO NRW

Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung (§ 53 HGrG)

Freiwillige oder vorgeschriebene Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

Durchführung von Nachtragsprüfungen

Prüfung eines geänderten, bereits geprüften Jahres-/Konzernabschlusses

Prüferische Durchsichten (Reviews)

Prüferische Durchsicht zur Erlangung begrenzter Sicherheit über Abschlüsse

Vereinbarte Untersuchungshandlungen (Agreed-upon Procedures nach ISRS 4400)

Bestätigung der Übereinstimmung von Angaben zu Unterlagen

Mittelverwendungsprüfung

Prüfung und Beurteilung von Berichten (Verwendungsnachweise) über erhaltene Fördermittel

Erstellung von Abschlüssen und sonstigen Finanzinformationen sowie sonstigen nicht finanziellen Informationen

Erstellung von Abschlüssen nach IDW S 7 bzw. ISRS 4410 nach folgenden Arten:

  • Erstellung ohne Beurteilung
  • Erstellung mit Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung mit umfassenden Beurteilungen

Prüfung von spezifischen Meldungen

Bspw. DSD- oder Interseroh-Bescheinigungen

Prüfung des Internen Kontrollsystems (IKS)

Freiwillige oder vorgeschriebene Prüfung des IKS

Organisation der Abschlusserstellung

Anpassung der Organisation der Abschlusserstellung (Strukturen und Abläufe)

Unternehmensbewertung

Unternehmensbewertung nach IDW S 1

Weitere Leistungen

Hinsichtlich weiterer Leistungen können Sie uns gerne ansprechen.

Wir helfen Ihnen persönlich

Team Kanzlei WTL